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Firmenschilder, Praxisschilder und Kanzleischilder aus Acrylglas / PLEXIGLAS®





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Was muss auf das Schild?

Was muss auf das Schild?


Welche Informationen auf dem Schild sind erforderlich? Gibt es Pflichtangaben? Welche Angaben sind sinnvoll und welche überflüssig? Wir haben für Sie auf dieser Seite einige Empfehlungen aus unseren Erfahrungen zusammengestellt.

Hier können Sie auch einige Beispiele für die Gestaltung der Schilder als WORD-Dateien kostenlos herunterladen und sebst bearbeiten.


Angaben auf dem Firmenschild
Angaben auf dem Praxischild
Angaben auf dem Kanzleischild


Angaben auf dem Firmenschild

Angaben auf dem Firmenschild / Firmen Adresse auf Schild


Informationen, die auf dem Firmenschild veröffentlicht werden, sind grundsätzlich frei wählbar. Nur für die Ladenlokal-Inhaber existierten noch vor Kurzem die Vorschrifte, am Eingang der Verkaufsstelle ein Schild mit ihrem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen anzubringen (§ 15a der Gewerbeordnung). Mit dem Dritten Mittelstandsentlastungsgesetz sind aber auch diese Vorschrifte zum 25. März 2009 außer Kraft gesetzt.

Selbstverständlich müssen die Angaben auf dem Firmenschild der Wahrheit entsprechen und keine Rechte von Mitbewerbern verletzen (s.u. Link zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Rechtlich ist aber ein Firmenschild unbedeutsam, es wird mit dem Schild lediglich auf die Existenz der Firma aufmerksam gemacht und ggf. auf den Weg zu den Räumlichkeiten hingewiesen. Ein Rechtsverhältnis wird durch das Anbringen eines Firmenschildes nicht begründet. Daher ist es kein Geschäftsbrief und braucht auch nicht alle Angaben dafür enthalten.

Entscheiden Sie also selbst, welche Botschaften auf dem Firmenschild Sie an Ihre Besucher und Kunden vermitteln wollen. Grundsätzlich gilt: lieber weniger als mehr. Überladen Sie Ihr Schild nicht mit zu vielen Details. Aufgaben des Firmenschildes sind: Firmen-Vorstellung, der erste Eindruck und die Bereitstellung der wichtigsten Infos. Detaillierte Informationen kann man in einem Firmen-Flyer unterbringen.

Unsere Vorschläge für die Angaben auf dem Firmenschild:

  1. Firmenname bzw. Vorname und Name für Selbständige.
  2. Ihr Logo sorgt für die Wiedererkennung Ihres Unternehmens und auch für die schöne optische Wirkung des Schildes. Das Logo darf ziemlich viel Platz in Anspruch nehmen und zum visuellen Blickfang werden.
  3. Tätigkeitsfeld oder Schwerpunkte, stichwortartig und aussagekräftig. So machen Sie sich ein bisschen Werbung und informieren die potenziellen Interessenten, welches Angebot sie hier erwartet.
  4. Kontaktdaten. Angabe von Telefonnummer, Faxnummer, Website und E-Mail auf dem Firmenschild ist sehr empfehlenswert. So können die Besucher Ihre Kontaktdaten notieren, falls Ihr Büro im Moment geschlossen ist. Die Anschrift ist i.d.R. nicht nötig, insbesondere PLZ und Stadt. Besucher wissen bereits, in welcher Stadt sie sich befinden. Und der Straßenname und Hausnummer sind bestimmt auf den Straßenschildern verkündet.
  5. Öffnungszeiten oder "Termine nach Vereinbarung". Falls diese Informationen für Ihre Besucher wichtig sind, unbedingt angeben.
  6. Wegbeschreibung. Falls das Schild nicht direkt am Büro-Eingang angebracht wird, sind die Hinweise wie "Eingang um die Ecke" oder "4.Stock links" sehr hilfreich.
  7. Zertifizierungen, Mitgliedschaften und Partnerschaften könnte man auf dem Firmenschild erwähnen. Diese Informationen könnten Vertrauen erhöhen, kosten aber auch Platz und sind nicht undegingt auf dem Schild anzugeben.
  8. Slogan / Motto könnte Ihr Firmenschild mit etwas mehr Leben erfüllen und Ihre Alleinstellungsmerkmale hervorheben. Ist aber nicht erforderlich.

Weitere Tipps für die Gestaltung des Firmenschildes anhand der konkreten Beispiele können Sie hier entnehmen.

Das gesamte Firmenschild sollte passend zu Ihrem Corporate Identity gestaltet und in sehr guter Qualität hergestellt werden. So wird das Firmenschild zur Ihrer Visitenkarte in der Außenwelt und sorgt dauerhaft für den professionellen Eindruck Ihrer Firma.



Weiterführende Links:

- (VORLAGEN) Beispiele für die Gestaltung der Firmenschilder: OpenOffice-Vorlagen zum Nachbearbeiten

- (FOTO)   Beispiele für die Gestaltung der Firmenschilder: Fotos

- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

- Firmenschild jetzt online gestalten





Angaben auf dem Praxisschild

Angaben auf dem Praxisschild


Praxisschild muss den Vorgaben der (Muster-) Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte (MBO) entsprechen. Bei der Gestaltung des Praxisschildes muss man sich an die Werbebeschränkungen für Ärzte halten. Diese Werbebeschränkungen dienen dem Schutz der Bevölkerung und beugen einer gesundheitspolitisch unerwünschten Kommerzialisierung des Arztberufes vor. Die Zulässigkeit eines Praxisschildes bemisst sich nach den Kriterien der berufswidrigen Werbung. So kann z.B. ein zu großes Praxisschild anpreisend im Sinne des § 27 MBO sein. Im Artikel "Das Werberecht der medizinischen Leistungserbringer" (s. Link unten) hat ein Rechtsanwalt aus München einige Praxisbeispiele aufgezeigt, was zulässig und was untersagt ist.


Folgende Angaben sollten ihren Platz auf dem Praxisschild finden:


1. Pflichtangaben.

Vorgaben für das Praxisschild finden sich in § 17 MBO. So ist der Praxissitz durch ein Praxisschild kenntlich zu machen. Folgende Angaben auf dem Praxisschild sind Pflicht:

  • Name
  • (Fach-) Arztbezeichnung
  • Sprechzeiten
  • Ggf. die Zugehörigkeit zu einer Berufsausübungsgemeinschaft gem. § 18 a.

2. Fakultative Angaben.

Laut § 27 Abs.4 MBO können die Ärztinnen und Ärzte noch folgende Informationen ankündigen:

  • Nach der Weiterbildungsordnung erworbene Bezeichnungen. Diese Bezeichnungen dürfen nur in der nach der Weiterbildungsordnung zulässigen Form geführt werden.
  • Nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erworbene Qualifikationen. Diese Qualifikationen dürfen nur dann angegeben werden, wenn sie nicht mit solchen nach geregeltem Weiterbildungsrecht erworbenen Qualifikationen verwechselt werden können. Des Weiteren soll es sich nicht um die umfassten Tätigkeiten handeln, die die Ärztin oder der Arzt nur gelegentlich ausübt.
  • Tätigkeitsschwerpunkte. Allgemein gilt die Angabe von Tätigkeitsschwerpunkten auf einem Praxisschild als zulässig. Es muss aber klargestellt werden, dass es sich nicht um eine von der Ärztekammer verliehene Qualifikation handelt. Die Angaben dürfen nicht mit Bezeichnungen nach geregeltem Weiterbildungsrecht verwechselt werden können. Mit dem Hinweis "besonderes Leistungsangebot nach eigenen Angaben" könnte man dies ausdrücklich abgrenzen.
  • Organisatorische Hinweise. Das könnten sein: Zulassung zu Krankenkassen, Zugehörigkeit zu einem Praxisverbund, Begriffe wie Hausarzt oder Hausärztliche Versorgung, Bereitschaft- und Notfallpraxis u.a.

3. Empfohlene Angaben.

Wir empfehlen Ihnen, auch folgende Angaben auf dem Praxisschild unterzubringen:

  • Praxis-Logo sorgt für die Wiedererkennung Ihrer Praxis und auch für die schöne optische Wirkung des Schildes.
  • Kontaktdaten. Angabe von Telefonnummer, Faxnummer, Website und E-Mail ist sehr empfehlenswert. So können die Besucher und Patienten Ihre Kontaktdaten notieren, falls die Praxis im Moment geschlossen ist. Die Anschrift ist i.d.R. nicht nötig, insbesondere PLZ und Stadt.
  • Wegbeschreibung. Falls das Schild nicht direkt am Praxis-Eingang angebracht wird, sind die Hinweise wie "Eingang um die Ecke" oder "2.Stock rechts" sehr hilfreich.

Das gesamte Praxisschild sollte passend zum Erscheinungsbild Ihrer Praxis gestaltet und in hoher Qualität hergestellt werden. Gutes Praxisschild gibt Sicherheitsgefühl, lädt ein und unterstreicht professionelles Auftreten Ihrer Praxis.



Weiterführende Links:

- (VORLAGEN) Beispiele für die Gestaltung der Praxisschilder: OpenOffice-Vorlagen zum Nachbearbeiten

- (FOTO)   Beispiele für die Gestaltung der Praxisschilder: Fotos

- Das Werberecht der medizinischen Leistungserbringer: Praxisrelevante Beispiele von Dr. jur. Jörg Heberer & Kollegen

- (Muster-) Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte (MBO) Stand 2018

- Praxisschild jetzt online gestalten





Angaben auf dem Kanzleischild

Angaben auf dem Kanzleischild


Dem Rechtsanwalt ist Werbung nur erlaubt, "soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet" (§ 43b BRAO). Für Steuerberater ist dasselbe im § 57 a StBerG vorgeschrieben. Kanzleischild muss daher mehr informativen als werbenden Charakter haben. Kanzleischilder können nach Aussehen und Größe grundsätzlich so gestaltet und platziert werden, wie der Anwalt es für richtig hält. Lediglich marktschreierische Übertreibungen und dadurch werbender Effekt sind unzulässig.

Unsere Vorschläge für die Angaben auf dem Kanzleischild:

  1. Kanzleiname / Kurzbezeichnung der Kanzlei / Namen der Kanzleiinhaber / Namen der Gesellschafter
    in gut lesbarer großer Schrift.
  2. Kanzlei-Logo sorgt für die Wiedererkennung Ihrer Kanzlei und auch für die schöne optische Wirkung des Schildes.
  3. Tätigkeitsbeschreibung. Jeder Anwalt darf Teilbereiche seiner Berufstätigkeit in der Werbung benennen, wenn er entsprechende Kenntnisse nachweisen kann.
  4. Kontaktdaten. Angabe von Telefonnummer, Faxnummer, Website und E-Mail ist sehr empfehlenswert. So können die Besucher Ihre Kontaktdaten notieren, falls Ihre Kanzlei im Moment geschlossen ist. Die Angabe der Kanzlei-Postanschrift kann für Ihre Mandanten auch nützlich sein.
  5. Sprechzeiten oder "Termine nach Vereinbarung". Falls diese Informationen für Ihre Besucher wichtig sind, unbedingt angeben.
  6. Wegbeschreibung. Falls das Kanzleischild nicht direkt am Kanzlei-Eingang angebracht wird, sollten auf dem Schild die Hinweise wie "Eingang um die Ecke" oder "3.Stock rechts" angegeben werden.

Das gesamte Kanzleischild sollte passend zum Erscheinungsbild Ihrer Kanzlei gestaltet und in sehr guter Qualität hergestellt werden. So wird das Schild zur Ihrer Visitenkarte in der Außenwelt und sorgt dauerhaft für den professionellen Eindruck Ihrer Kanzlei.



Weiterführende Links:

- (FOTO)   Beispiele für die Gestaltung der Kanzleischilder: Fotos

- Die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) Stand 2016

- Steuerberatungsgesetz (StBerG)

- Werbung: Rechtsanwälte vom Institut für Freie Berufe Nürnberg

- Werbung: Steuerberater vom Institut für Freie Berufe Nürnberg

- Kanzleischild jetzt online gestalten



pdf  Tipps zur Gestaltung der Firmenschilder, Praxisschilder und Kanzleischilder (als PDF runderladen)



Hinweis:
Die obige Zusammenstellung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität. Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und sind nur als Richtwerte bzw. Erfahrungsbericht zu verstehen.





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Bild: © Silke Kaiser / pixelio



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